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Gesetzeskonforme Gülleabdeckungen

Als Tierhalter in Deutschland – ob Rinder, Schweine oder Mischbestand – stehen Sie vor wachsenden Anforderungen: strengere Umweltauflagen, höhere Erwartungen an Emissionsminderung und steigender bürokratischer Aufwand. Besonders die Lagerung von Gülle rückt dabei in den Fokus. Mit den passenden Abdeckungssystemen sichern Sie sich nicht nur rechtlich ab – Sie schützen auch die Umwelt und nutzen Ihre vorhandene Güllelager effizienter – ohne unnötiges Regenwasser.

TA Luft, BImSchG, Düngeverordnung – Was bedeutet das für Ihren Betrieb?

Unabhängig davon, ob Sie einen Rinder- oder Schweinebetrieb führen: Wenn Ihr Betrieb eine bestimmte Größe überschreitet, gelten strenge gesetzliche Pflichten zur Lagerung von Gülle.

  • BImSchG – Bundes-Immissionsschutzgesetz:
    Ab bestimmten Tierzahlen (z. B. ca. 600 GVE bei Rindern oder 1.500 Mastschweinen) benötigen Betriebe eine Genehmigung nach BImSchG. Voraussetzung: Minimierung von Emissionen – insbesondere durch geeignete Abdeckungen.
  • TA Luft – Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft:
    Diese Richtlinie schreibt konkrete Maßnahmen zur Emissionsminderung vor. Für Güllelager gilt: Eine geeignete Abdeckung, die mindestens 80 % Ammoniakemissionen reduziert, ist verpflichtend.
  • Düngeverordnung (DüV):
    Auch kleinere Betriebe sind verpflichtet, Gülle fachgerecht und sicher zu lagern. Eine Abdeckung hilft dabei, unnötigen Regenwassereintrag in offenen Becken zu vermeiden – und reduziert so das Risiko von überfüllten Lagern.

Mit einer geeigneten Abdeckung erfüllen Sie die aktuellen Umweltvorgaben und vermeiden Bußgelder oder Genehmigungsprobleme.

Unsere Lösung: Abdecksysteme von Genap

Unsere Spankappen und Schwimmfolien für Silos oder Güllebecken erfüllen die Anforderungen der TA Luft und sind in zahlreichen landwirtschaftlichen Betrieben erfolgreich im Einsatz.

  • Mindestens 80 % weniger Ammoniakemissionen (TA Luft-konform)
  • Für Silos und offene Güllebecken geeignet
  • Robust, langlebig und wartungsarm
  • In vielen Bundesländern förderfähig

Fördermöglichkeiten nutzen

Viele Bundesländer bieten Förderprogramme für umweltfreundliche Investitionen – insbesondere im Rahmen der GAK-Regelung (Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur). Die Ausgestaltung ist regional unterschiedlich.

Beispiele:

  • Schleswig-Holstein: Investitionsförderung bis zu 40 % für emissionsmindernde Maßnahmen wie Gülleabdeckungen
  • Hessen: AFP-Programm mit Basisförderung und Umweltbonus
  • Niedersachsen: Einzelförderung im Rahmen der Agrarinvestitionsförderung (AFP) über die Landwirtschaftskammer
  • Rheinland-Pfalz: AFP und weitere Programme über die Landwirtschaftskammer

Welche Lösung passt zu Ihrem Betrieb?

Lassen Sie sich unverbindlich beraten. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl eines passenden Abdeckungssystems – abgestimmt auf Ihre Lagertechnik, Region und Anforderungen. Dank unseres Händlernetzwerks vor Ort kennen unsere Partner die regionalen Vorgaben genau und stehen Ihnen ebenfalls mit Rat und Tat zur Seite. Bitte füllen Sie das untenstehende Formular aus. Wir werden uns dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

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Herman Borkent
Ihr Landwirtschaftsspezialist
Herman Borkent
Vertriebsleiter Landwirtschaft Europa
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